SV- Andreas Knüvener Sachverständigenbüro für Kälte- und Klimatechnik

Gutachten

Im Bereich der Kälte-, Klima- und Energietechnik werden als nach DIN EN ISO/IEC 17024 geprüfter  Sachverständiger die folgenden Formen der Begutachtung angeboten:

Gutachten, Gerichtsgutachten, Beweissicherungsverfahren, Vergleichsgutachten Schiedsgutachten, Mängelfeststellungen, Versicherungsgutachten, Privatgutachten

Kontakt

A. Knüvener
Brunnenstr. 8
58285 Gevelsberg

Tel.: 0 23 32 / 90 60 24
Fax: 0 23 32 / 55 21 91
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Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) – Energieeffizienz in Verwaltungsgebäuden, Hotels und Krankenhäusern

So setzen Sie die neuen Regelungen rechtssicher um!

Der Gesetzgeber hat sich zum Ziel gesetzt, bis 2050 einen nahezu klimaneutralen Gebäudebestand zu erreichen. Als erste Stellschraube soll dazu die Energieeinsparverordnung 2014 dienen. Kernelement der Novelle ist eine Anhebung der Effizienzanforderungen für Neubauten um einmalig 25 Prozent ab 1. Januar 2016. Zudem wird die Bedeutung des Energieausweises als Informationsinstrument für die Verbraucherinnen und Verbraucher verstärkt.

Einsparpotenziale sind nicht nur in großen Produktionsanlagen vorhanden, auch in Verwaltungsgebäuden, Hotels und Krankenhäusern lässt sich die Energieeffizienz bzw. der Energieverbrauch durch verschiedene Maßnahmen positiv beeinflussen. Der Energieverbrauch wird zu einem immer wichtigeren Kostenfaktor aller Unternehmen. Neben Ansätzen zur Optimierung der Energiebeschaffung, bestehen verstärkt in der Senkung des Energieverbrauchs erhebliche Einsparpotenziale. Bei Verwaltungsgebäuden, Hotels und Krankenhäusern betrifft das den Betrieb von Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen sowie die Beleuchtung von Arbeitsplätzen und den Betrieb der Hardware.

Die Teilnehmer erhalten einen umfassenden Überblick zur Thematik energieeffizienter Nichtwohngebäude. Hierzu werden Ihnen die drei wesentlichen Aspekte Gebäudephysik, Anlagentechnik und Nutzerverhalten im Kontext vermittelt. Nach dem Seminar sind Sie in der Lage, mögliche energetische Einsparpotenziale und deren Auswirkungen auf das Raumklima zu erkennen sowie konkrete Maßnahmen zur Optimierung des Verbrauchs der wichtigsten Energieabnehmer zu benennen. Der energetische Nutzen verschiedener Maßnahmen wird in Beispielrechnungen und an Fallbeispielen dargestellt.

Im Überblick

  • Die EnEV 2014 – Historie, Forderungen, Vorgaben, Verweise
  • Bauphysikalische und baubiologische Grundlagen
  • Kalkulationsbeispiele für energetische Sanierungsmaßnahmen (Kosten/Nutzen)
  • Neue Anforderungen der EnEV 2014 für Raumlufttechnische Anlagen (RLT)
  • Bewertung und Verbesserung des Nutzerverhaltens in Nichtwohngebäuden
  • Die verschiedenen Energieverbraucher in Nichtwohngebäuden
  • Vorstellung organisatorischer, baulicher und anlagentechnischer Maßnahmen

Inhalt der Energieeinsparverordnung (EnEV 2014):

Rechtliche Grundlagen und aktuelle Umsetzung der europäischen Richtlinien 2002/91/EG (EPBD – Energy Performance of Buildings Directive) in die Energieeinsparverordnung (EnEV)

  • EnEV 2014 – Historie, Forderungen, Vorgaben, Verweise
  • DIN V 18599; DIN EN 13779; DIN SPEC 13779; DIN EN 13053
  • FGK-Status-Report 5 und 6

Neue Anforderungen und praktische Umsetzung der EnEV für Raumlufttechnische Anlagen (RLT)

  • Energetische Bewertung von Komponenten einer RLT-Anlage
  • Energetische Inspektionen und Wartung
  • Raumklima und Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit
  • Referenzgebäudeverfahren

Bauliche Vorgaben und praktische Umsetzung der EnEV

  • Bauphysikalische und baubiologische Grundlagen
  • Bewertung von Baumaterialien
  • Energetisch optimierte Gebäudehülle (Fenster, Außenwände, Tore und Dämmung)
  • Kalkulationsbeispiele für energetische Sanierungsmaßnahmen  (Kosten/Nutzen)
  • Energiegebäudeausweise für Nichtwohngebäude

Bewertung und Verbesserung des Nutzerverhaltens in Nichtwohngebäuden

  • Die verschiedenen Energieverbraucher in Nichtwohngebäuden, Energieverbrauch und Kostenentwicklung
  • Alltagsproblematik (Beispiele aus der Praxis)
  • Lösungsansätze zur Energieeinsparung (Gegenüberstellung Privat/Arbeitsplatz)
  • Vorstellung von organisatorischen, baulichen und anlagentechnischen Maßnahmen

Rechtliche Grundlagen

Rechtliche Anforderungen an das Errichten und den Betrieb von Kälte-, Klima- und Lüftungsanlagen

Kälte-, Klima- und Lüftungsanlagen rechtssicher errichten und betreiben

Im Facility Management ist insbesondere der Themenkomplex RLT ein sich stetig wandelnder Bereich.  Rund um den Betrieb und die Errichtung von Kälte-, Klima- und Lüftungsanlagen existieren umfangreiche gesetzliche Anforderungen und Vorgaben. Aktuell werden diese Anforderungen in Deutschland durch die Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV) festgelegt. Die ChemKlimaschutzV trat am 01. August 2008 in Kraft und gilt ergänzend zur neuen F-Gase-Verordnung (EU) Nr. 517/2014, die wiederum seit 01. Januar 2015 in Kraft getreten ist, und den weiteren EU-Regelungen zu fluorierten Treibhausgasen. Die ChemKlimaschutzV enthält neben chemikalien- und abfallrechtlichen Regelungen Konkretisierungen zu den Sachkunde- und Zertifizierungsvorschriften der EU-Verordnungen. Wer ist berechtigt in den Kältekreislauf einzugreifen?

Wie ist aktuell die geforderte Sachkunde definiert; was können bzw. müssen die handelnden Unternehmen tun?

Die Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) und die neue Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV 2015) formulieren konkrete Vorgaben an den Betrieb von Kälte-, Klima- und Lüftungsanlagen. Hiernach sind wiederkehrende energetische Inspektionen gem. §12 an den jeweiligen Anlagen vorgeschrieben und es besteht die Verpflichtung zu Abnahmeprüfung vor Inbetriebnahme. Der Ausstieg aus der Nutzung chlorhaltiger Kältemittel (z.B. R22)  und die entsprechenden Fristen sind in der FCKW-Verordnung (EG) Nr. 1005/2009 über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen, verbindlich geregelt.

„Wenn du mit deiner Klimaanlage Energie sparen willst, dann schalte sie doch einfach ab!“ Um u. a. diesem Slogan entgegen zu wirken, ist dieses Seminar genau das Richtige für Sie. Im Rahmen der Veranstaltung erhalten Sie einen Überblick über alle für den Betrieb und den Bau von Kälte-, Klima- und Lüftungsanlagen relevanten gesetzlichen Vorschriften. Sie erlangen das nötige Wissen zur praktischen Umsetzung der Anforderungen in Ihrem Unternehmen und sind zukünftig in der Lage, entsprechende Maßnahmen zur sicheren Betriebsorganisation zu erarbeiten.

Im Überblick

  • Aktuelle rechtliche Grundlagen für den Betrieb von Kälte-, Klima- und Lüftungsanlagen
  • Anforderungen der neuen F-Gase-Verordnung 2015
  • Vorgaben der Energieeinsparverordnung (EnEV 2014)
  • Form und Fristen zum Ausstieg aus der Nutzung chlorhaltiger Kältemittel (z.B. R22)
  • Gefährdungsbeurteilungen nach neuer Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
  • Befähigte Personen nach neuer BetrSichV – Aufgaben und Anforderungen
  • Bestehende Beratungs- und Fördermöglichkeiten (KfW, BAFA)

Inhalt:

Anforderungen der neuen F-Gase-Verordnung (EU) Nr. 517/2014 und der Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaSchutzV)

  • Verpflichtung zur regelmäßigen Durchführung von Dichtheitskontrollen
  • Qualifikation/Zertifizierung des Personals nach den     
  • Durchführungsverordnungen (EG) Nr. 303/2008 bis Nr. 307/2008
  • Zertifizierung von Betrieben

Vorgaben der neuen Energieeinsparverordnung (EnEV 2014)

  • Energiegebäudeausweise für Nichtwohngebäude
  • Energetische Inspektionen an RLT-Anlagen gem. § 12 EnEV und DIN SPEC 15240
  • Energetische Inspektionen an Kälteanlagen gem. § 12 EnEV und DIN SPEC 15240

Regelungen der FCKW-Verordnung (EG) Nr. 1005/2009 über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen

  •  Ausstieg aus der Nutzung chlorhaltiger Kältemittel und die entsprechenden Fristen
  • Alternative Kältemittel
  • Spezielle Regelungen R22

Anforderungen der neuen Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

  • Abnahmeprüfungen
  • Erstellen von Gefährdungsbeurteilungen
  • Aufgaben von befähigten Personen
  • Anforderungen an befähigte Personen

Betreiber- und Prüfpflichten für Kälteanlagen gem. WHG und VAwS

  • § 62 WHG – Anforderungen an den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
  • Kälteanlagen als sog. HBV-Anlagen
  • § 12 VAwS – Überprüfung von Anlagen

Bewertung der Energieeffizienz von Kälteanlagen gem. VDMA 24247 DIN EN 13779 „Lüftung in Nichtwohngebäuden“ Beratungs- und Schulungsförderung über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Fördermöglichkeiten über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)

Top Seminar „Energieeffizienz in Kälte-, Klima- und Lüftungsanlagen im Kontext der rechtlichen Vorgaben; EnEV 2014“

Gerade in diesen spannenden Zeiten (die EnEV 2014 ist vom Bundestag verabschiedet und ist im März 2014 veröffentlicht worden) ist es unumgänglich, für alle Unternehmen unserer Branche, die grundlegenden Anforderungen aus den rechtlichen Vorgaben bzgl. der Energieeffizienz von Kälte-, Klima- und Lüftungsanlagen zu kennen und umzusetzen. Ist die Durchführung von energetischen Inspektionen gem. §12 EnEV an Klima- und Lüftungsanlagen bereits  in aller Munde, rückt aktuell der Kältekreislauf  (z.B. VDMA 24247) in den Fokus. Weiterhin stellt der §15 EnEV konstruktive Anforderungen an Kälte-, Klima- und Lüftungsanlagen.

Was hat es mit dem Stichprobenkontrollsystem, Immobilienanzeigen und den Registriernummern nach § 26c auf sich? Informieren Sie sich über die Neuerungen der EnEV 2014.

„Wenn Du mit Deiner Klimaanlage Energie sparen willst, dann schalte sie doch einfach ab!“  um diesem Slogan entgegen zu wirken, werden die Behaglichkeitskriterien und die Lüftung in Nichtwohngebäuden gem. DIN EN 13779 diskutiert.

Um die hochgesteckten CO2 Einsparziele der Politik zu erreichen, wurden weitreichende Fördermaßnahmen für Energieeffizienz in Kälte-, Klima- und Lüftungsanlagen geschaffen. Warum finden diese Programme der BAFA und KfW in unserer Branche kaum Beachtung? Was gibt es im Bereich Fördermaßnahmen an Kälteanlagen „Neues“ ?

Aus dem Inhalt:

  • Stand EnEV 2009 und Ausblick  EnEV 2014
  • Praktische Durchführung der energetischen Inspektionen gem. §12 EnEV und DIN SPEC 15240
  • Bewertung der Energieeffizienz von Kälteanlagen gem. VDMA 24247
  • DIN EN 13779 „Lüftung in Nichtwohngebäuden“
  • Fördermöglichkeiten in konkreten Projekten (BAFA und KfW)

Übersicht über aktuelle Vorträge und Schulungsveranstaltungen:

  1. „Energieeffizienz in Kälte-, Klima- und Lüftungsanlagen im Kontext der rechtlichen Vorgaben“ Bundesinnungsverband des Deutschen  Kälteanlagenbauerhandwerks – Durchführung der Schulung nach Bedarf einmal monatlich der erste Samstag im Monat von 09:00 bis 15:00 Uhr Ort: Hagen oder Dortmund wird eine Woche vor Beginn schriftlich mitgeteilt Kosten: 150€ pro Person max. Teilnehmer 15 Anmeldungen an akn@akn-cooling.de
  2. „Prüfpflichten an Kälte- Klima- und Lüftungsanlagen. Technisches Regelwerk kontra praktische Umsetzung“ KLIMA-TAG zum Themenkomplex "Betreiberverantwortung in der Raumlufttechnik" Durchführung der Schulung nach Bedarf einmal monatlich der erste Samstag im Monat von 09:00 bis 15:00 Uhr Ort: Hagen oder Dortmund wird eine Woche vor Beginn schriftlich mitgeteilt Kosten: 150€ pro Person max. Teilnehmer 15 Anmeldungen an akn@akn-cooling.de
  3. „Praktische Erfahrungen bei der Durchführung von energetischen Inspektionen gem. §12 EnEV an Kälte- und Klimaanlagen“ im Rahmen der FGK (Fachverband Gebäude-Klima e.V.) Tagung "Chancen der Energetischen Inspektion" Durchführung der Schulung nach Bedarf einmal monatlich der erste Samstag im Monat von 09:00 bis 15:00 Uhr Ort: Hagen oder Dortmund wird eine Woche vor Beginn schriftlich mitgeteilt Kosten: 150€ pro Person max. Teilnehmer 15 Anmeldungen an akn@akn-cooling.de
  4. „Energieeffizienz in Kälte-, Klima- und Lüftungsanlagen im Kontext der Vorgaben“  Durchführung der Schulung nach Bedarf einmal monatlich der erste Samstag im Monat von 09:00 bis 15:00 Uhr Ort: Hagen oder Dortmund wird eine Woche vor Beginn schriftlich mitgeteilt Kosten: 150€ pro Person max. Teilnehmer 15 Anmeldungen an akn@akn-cooling.de
  5. „Energieeffizienz und energetische Inspektion von Kälte-, Klima- und Lüftungsanlagen“ Durchführung der Schulung nach Bedarf einmal monatlich der erste Samstag im Monat von 09:00 bis 15:00 Uhr Ort: Hagen oder Dortmund wird eine Woche vor Beginn schriftlich mitgeteilt Kosten: 150€ pro Person max. Teilnehmer 15 Anmeldungen an akn@akn-cooling.de
  6. „ Methoden zur energetischen Bewertung und bedarfsgerechten Dimensionierung von Anlagen und Einschätzung der Praxistauglichkeit bestehender Normen und Richtlinien “Experten-Workshops„ Energieeffiziente Referenztechnologien und Systemansätze im Bereich Lüftung und Klimatisierung.“, der im Rahmen der Initiative EnergieEffizienz Durchführung der Schulung nach Bedarf einmal monatlich der erste Samstag im Monat von 09:00 bis 15:00 Uhr Ort: Hagen oder Dortmund wird eine Woche vor Beginn schriftlich mitgeteilt Kosten: 150€ pro Person max. Teilnehmer 15 Anmeldungen an akn@akn-cooling.de
  7. „Einsparpotential durch die Umsetzung der EnEV an Nicht-Wohngebäuden am Beispiel von Klima- und Lüftungsanlagen eines Verwaltungsgebäudes“ - Sonderschau EnergieEffizienz in Industriellen ProzessenReferenzprojekte / Durchführung der Schulung nach Bedarf einmal monatlich der erste Samstag im Monat von 09:00 bis 15:00 Uhr Ort: Hagen oder Dortmund wird eine Woche vor Beginn schriftlich mitgeteilt Kosten: 150€ pro Person max. Teilnehmer 15 Anmeldungen unter akn@akn-cooling.de
  8. „EUROVENT ZERTIFIZIERUNG: Sicherheit für Planer und Ingenieure“ Durchführung der Schulung nach Bedarf einmal monatlich der erste Samstag im Monat von 09:00 bis 15:00 Uhr Ort: Hagen oder Dortmund wird eine Woche vor Beginn schriftlich mitgeteilt Kosten: 150€ pro Person max. Teilnehmer 15 Anmeldungen unter akn@akn-cooling.de
  9. „Neu Saisonale Leistungszahl ESEER bei Chillern“  FGK Planer Seminar„Neue Klimatechnik Kaltwassersätze Neue Entwicklungen und Effizienzkriterien Durchführung der Schulung nach Bedarf einmal monatlich der erste Samstag im Monat von 09:00 bis 15:00 Uhr

    Ort: Hagen oder Dortmund wird eine Woche vor Beginn schriftlich mitgeteilt Kosten: 150€ pro Person max. Teilnehmer 15
    Anmeldungen unter akn@akn-cooling.de

SV-  Andreas Knüvener Sachverständigenbüro für Kältetechnik

Staatlich geprüfter Techniker und Sachverständiger für Kälte-, Klima-, und Energietechnik

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